Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma HBS Hunsrücker Beton – Bohr – und Sägetechnik GmbH auch in laufender und künftiger Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichende Vereinbahrungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1.3 Wir sind berechtigt, andere Unternehmen zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen einzuschalten, es sei denn, dass bei Übernahme des Auftrags etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebot und Auftrag

2.1 Gem. VOB und BGB

2.2 Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in max. 50m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die erforderlichen technischen Daten und Vorschriften nach VDI zu gewährleisten.

2.3 Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits durch den Auftraggeber. Die Bohrpunkte mit Angabe der Durchmesser sowie Lage und Tiefe der Sägeschnitte ist vom Auftraggeber ein zumessen und verbindlich anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Falscheinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die Volle Haftung.

2.4 Sollten die bei Angebotsabgabe gegebenen Verhältnisse (Pläne, Feststellungen bei Ortsbesichtigung) Sich wesentlich verändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, neue Vereinbarung zu treffen.

2.5 Zahlungsbedingungen

2.6 Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der Leistungsberichte.

2.7 Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Auf alle Preise wird gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet.

2.8 Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, zu jedem Monatsende Teilrechnungen zu erstellen.

2.9 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, weitere Arbeiten nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offen stehenden –auch gestundeten- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshafter hereingekommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingungen. Die Aufrechnung von Gegenrechnungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannten Zahlungen fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.2 Die Dauer der Gewährleistung beträgt für unseren Auftrag §638BGB ein Jahr.

3.3 Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten unsererseits oder einer von uns beauftragten Person zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Regelung.

3.4 Gerichtsstand

3.5 Liegen die Vorraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Amtsgericht Simmern.

3.6 Ist der Vertragspartner nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist Gerichtsstand für das Mahnverfahren Amtsgericht Simmern.

3.7 Alle Inlands- und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.8 Bundesdatenschutzgesetz
Der Auftraggeber gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Die Rechnung (Leistungsbericht) gilt gleich-zeitig als Benachrichtigung im Sinne des §26 Abs. 1 des Bundesdatengesetzes.